1. Einleitung
Der Pfarreirat der römisch-katholischen Kirche St. Antonius in Wildegg ist eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft, welche sich zusammensetzt aus der Gemeindeleitung und 8 – 12 Personen, welche sich in der Pfarrei engagieren.
2. Sinn und Zweck
Der Pfarreirat berät und unterstützt die Gemeindeleitung in ihren Aufgaben.
Er ist mitverantwortlich und wirkt initiativ bei der Erfüllung der Pfarreiaufgaben.
Der Pfarreirat nimmt Anregungen und Wünsche aus der Pfarrei auf, bearbeitet diese und informiert über die gefassten Beschlüsse.
3. Mitglieder
Der Pfarreirat repräsentiert möglichst getreu die gesamte Pfarrei. Dem Rat steht es frei, nach Bedarf weitere Personen für Sitzungen einzuladen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist der Wille, aktiv und kooperativ mitzuarbeiten, Verantwortung zu übernehmen und die Meinung der Ratsmitglieder zu achten.
4. Kontakt zur Kirchenpflege
Ein Mitglied der Kirchenpflege ist wenn möglich zugleich Mitglied des Pfarreirates.
5. Aufgaben/Ziele
Mitarbeit bei der Gestaltung von Liturgie und Verkündigung
- Förderung mitmenschlicher Beziehungen: z.B. Aperos, Kennenlernbegegnung
- Ökumene: z.B. gemeinsame Unternehmungen, Seelsorge anderer Nationalitäten
- Ausserpfarreiliche Aufgaben: z.B. Kontakt mit Dekanat und diözesanen Stellen
- Jugend-, Erwachsenen- und Betagtenarbeit: z.B. diakonisches, soziales und karitatives Wirken mittragen, Krankenkommunion, Besuchsdienst
- Öffentlichkeitsarbeit: z.B. Horizonte, Lokalpresse, Internet
- Stellenbesetzung: beratende Mitwirkung
- Koordination der Tätigkeiten der Pfarreiorganisationen und Pfarreiaktivitäten
- Gesamtaufgaben der Pfarrei mitplanen, beratend begleiten und reflektieren
6. Kompetenzen
Der Pfarreirat arbeitet Konsens orientiert und versteht sich als partnerschaftlich organisiertes Gremium. Alle Mitglieder des Pfarreirates haben in gleicher Weise Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid. Der Gemeindeleitung steht das Vetorecht zu.
7. Finanzielle Kompetenzen
Nach Annahme des Budgets durch die Kirchgemeinde kann der Pfarreirat im Rahmen der ihm bewilligten Mittel arbeiten.
8. Organisation
Der Pfarreirat konstituiert sich selbst und bestimmt aus seinen Reihen das Präsidium sowie das Aktuariat. Über die Sitzungen wird wenigstens ein Beschlussprotokoll geführt. Das Präsidium beruft die Sitzungen ein und vertritt den Pfarreirat gegen aussen.
9. Teambildung
Interessierte werden gerne aufgenommen. Amtsdauer: nach gegenseitiger Absprache.
10. Genehmigung/Änderung des Porträts
Das Porträt wird durch den Pfarreirat mit 2/ 3 Mehrheit genehmigt. Änderungen benötigen dasselbe Quorum.
Dieses Porträt wird anlässlich der Pfarreiratssitzung vom 24. Oktober 2005 genehmigt und tritt sofort in Kraft.
Wildegg, 24. Oktober 2005