Durch die Weihe eines Bischofs wird jemand in eine besondere Form der Nachfolge Jesu Christi berufen.
Er bekommt die Aufgabe, mit den Menschen die Sakramente zu feiern, sie seelsorgerisch zu begleiten und sein ganzes Leben auf Christus auszurichten.
Die Kirche kennt drei Arten des geweihten Amtes: Das Bischofsamt als eigentlicher Aposteldienst, das Amt des unverheirateten Priesters als eigentlicher Vertreter des Bischofs in den Pfarreien und das Amt des unverheirateten oder verheirateten Diakons, welcher ebenfalls in den Pfarreien seelsorgerlich und sakramental wirkt.
Neben diesen Aemtern kennt die Kirche noch andere Dienste und Beauftragungen, etwa die des Gemeindeleiters, des Pastoralassistenten und des Katecheten. Diese Dienste können von Frauen und Männern, seien sie verheiratet oder unverheiratet, ausgeübt werden.