Gesamterneuerungswahl vom 29. November 2026; Ausschreibung und Möglichkeit zur Kandidatur
Informationen
Am 29. November 2026 findet die Gesamterneuerungswahl der Kirchenpflege und des Kirchenpflegepräsidiums, der Pfarreileitung und der Synodalen für die Amtsperiode 2027–2030 statt.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Kirchgemeinde stimmberechtigte Person gültige Stimmen erhalten.
Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde zu unterzeichnen und beim Pastoralraumsekretariat in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift «Wahlbüro» bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d. h. bis am 16. Oktober 2026, 12:00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann beim Pastoralraumsekretariat bezogen werden.
Diese Vorgaben basieren auf § 29a Gesetz über die politischen Rechte; § 21a Verordnung über die politischen Rechte.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Präsidium des Wahlbüros, Frau Sabine Sutter-Suter via wahlbuero@kathlenzburg.ch.