Einrichtung einer neuen Verwaltungsstelle

Die Anforderungen an die Mitglieder der Kirchenpflege sind durch strengere Vorschriften in Sachen Arbeitssicherheit, Qualität sowie in rechtlichen Belangen gestiegen. Weiter ist ihre Ansprechbarkeit resp. Verfügbarkeit tagsüber immer mehr vonnöten, um Fragen zeitnah klären zu können. Daneben ist allgemein die berufliche Belastung gestiegen, sodass es für viele Personen zeitlich gar nicht mehr möglich ist, in einer Kirchenpflege mitzuwirken. Viele Aufgaben, welche die Verwaltung der Kirchgemeinde und Unterstützung der pastoralen Mitarbeitenden der Pfarreien betreffen, sind nicht strategisch, wie z. Bsp. Koordinations- und Planungs-Aufgaben, Budgetkontrolle, Personaladministration, Support bei IT-Themen usw.

Darum haben andere Kirchgemeinden eine Person in der Funktion der Kirchgemeindeverwaltung. So können die Geschäfte der Kirchgemeinde im Bereich Personal, Liegenschaften und Finanzen professionell, zeitnah und koordiniert bearbeitet werden. Die Kirchenpflege bleibt zuständig für Entscheidungen und die strategische Ausrichtung wie auch für die Repräsentation der Kirchgemeinde gegenüber ihren Mitgliedern und den Behörden. Die Kirchgemeindeverwaltung ist direkt der Kirchenpflege unterstellt und gewährleistet dadurch das duale System. Eine gute Lösung. Darum beantragt die Kirchenpflege an der Kirchgemeindeversammlung vom 29. November eine neue Stelle für die Kirchgemeindeverwaltung.

Anita Berger, Präsidentin Kirchenpflege