Fakultatives Referendum

Es wurde kein Referendumsbegehren eingereicht. Somit sind alle Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 rechtskräftig.

Die oben erwähnten Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Eine Urnenabstimmung findet statt, wenn dies von einem Fünftel aller oder von mindestens 300 Stimmberechtigten, innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (gilt im Horizonte ab 14. Dezember 2023), verlangt wird.

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 04. Dezember 2023

a) Die Rechnung 2022 wurde genehmigt

b) Der Antrag Stellenplanerweiterung Gemeindeanimation wurde genehmigt

c) Das Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 18 % wurde genehmigt

d) Der Kreditantrag Spiel- und Begegnungsplatz wurde genehmigt