Pastoralraumrat

Der Pastoralraumrat berät und unterstützt die Pastoralraumleitung gemäss Kirchenrecht CIC 536 § 1, 2. Der Pastoralraumrat setzt sich aus Gläubigen zuammen, welche von der Pastoralraumleitung berufen werden.

Im Gegensatz zur Kirchenpflege, die für die finanziellen, personellen und administrativen Grundlagen einer zeitgemässen Seelsorge verantwortlich ist, kommt dem Pastoralraumrat eine spezifisch pastorale, seelsorgerliche und intervisionäre Aufgabe zu.

Die Mitglieder des Pastoralraumrates haben unter anderem die Aufgabe, Anregungen, Kritik und Wünsche der Angehörigen des Pastoralraums über die Belange aufzunehmen und in die Arbeit des Pastoralraumrates einzubringen.

Unsere Gläubigen können sich mit Anliegen und Wünschen direkt an die Mitglieder des Pastoralraumrates wenden. Folgende Personen gehören dem Pastoralraumrat an: