Pastoralrat

Der Pastoralrat berät und unterstützt die Pastoralraumleitung gemäss Kirchenrecht CIC 536 § 1, 2. Der Pastoralrat setzt sich aus Gläubigen zuammen, welche von der Pastoralraumleitung berufen werden.

Im Gegensatz zur Kirchenpflege, die für die finanziellen, personellen und administrativen Grundlagen einer zeitgemässen Seelsorge verantwortlich ist, kommt dem Pastoralrat eine spezifisch pastorale, seelsorgerliche und intervisionäre Aufgabe zu.

Die Mitglieder des Pastoralrates haben unter anderem die Aufgabe, Anregungen, Kritik und Wünsche der Angehörigen des Pastoralraums über die Belange aufzunehmen und in die Arbeit des Pastoralrates einzubringen.

Unsere Gläubigen können sich mit Anliegen und Wünschen direkt an die Mitglieder des Pastoralrates wenden. Folgende Personen gehören dem Pastoralrat an: