Im Sakrament der Versöhnung wird den Glaubenden von Gott die Vergebung der Sünden geschenkt.
Im freimütigen Bekenntnis vor der Gemeinde und dem Priester darf dieser, kraft seiner Vollmacht, die Vergebung der Sünden zusprechen.
Die Beichtzeiten entnehmen Sie bitte dem Pfarrblatt. Nach telefonischer Vereinbarung besteht jederzeit die Möglichkeit zur Beichte oder einem Seelsorgegespräch.